Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Voraussetzungen für die Teilnahme an geführten Touren
Jeder Teilnehmer muss in allen Gangarten sattelfest sein und sein Reitpferd in der Gruppe selbstständig in allen Gangarten reiten und auch führen können. Dazu gehört auch das Einhalten des Sicherheitsabstandes in der Gruppe. Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, sein Reitpferd selbstständig richten und versorgen zu können. Dazu gehört auch, das korrekte Anlegen der Ausrüstung.
Bei mehrtägigen Touren setzen wir voraus, dass jeder Reiter sein Reitpferd selbstständig mistet, tränkt und füttert. Wer diese Arbeiten nicht verrichten möchte, der kann gegen Aufpreis unseren Mist- und Fütterservice in Anspruch nehmen. Dies bitte vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.
Des Weiteren setzen wir voraus, dass alle teilnehmenden Reiter in der Lage sind, selbstständig im Gelände auf- und abzusitzen. Bei unwegsamen, steinigen und/oder steilen Passagen werden die Pferde geführt. Daher setzen wir voraus, dass alle teilnehmenden Reiter in der Lage sind ggf. auch längere Strecken in schwierigem Gelände zu Fuß zu bewältigen. Entsprechendes Schuhwerk ist obligatorisch.
Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung Ihrer Pferde.
Voraussetzungen Pferd:
-gesund und frei von ansteckenden Krankheiten
-trinken und fressen in fremder Umgebung
-haftpflichtversichert
-gute Kondition, sozial
-trittsicher und in allen 3 Grundgangarten sowie in jeder Position reitbar
-gelassen im Straßenverkehr und frequentierten Fußgängerzonen
-ruhiges stehen an Stellplätzen bzw. Bäumen (angebunden)
-erprobter Hufschutz sowie passende Ausrüstung
Ein ausreichender Hufschutz ist obligatorisch. Wir behalten uns vor, Gastpferde vom Ritt auszuschließen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind. Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Reiten im Gelände sind einzuhalten. Hinterlassenschaften der Pferde sind unterwegs zu beseitigen.
Anweisungen des Rittführers sind zu jeder Zeit zu befolgen!
Wir behalten uns vor, Teilnehmer ohne die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vom Ritt auszuschließen. Wir behalten uns außerdem vor, Teilnehmer bei unsportlichem, unkameradschaftlichen, unfairem oder fahrlässigen Verhalten gegenüber anderen Menschen oder Tieren auszuschließen. Selbiges gilt, wenn Anweisungen des Rittführers wiederholt nicht befolgt werden oder der Teilnehmer mit seinem Verhalten sich oder andere gefährdet. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Kosten für eine Abholung unterwegs müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
Reservierung / Anzahlung
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit unserem Anmeldeformular. Die Anzahlung beträgt 50% Prozent des Gesamtpreises.
Bestätigung /Restzahlung
Mit dem Eingang der 50%igen Anzahlung ist Ihre Veranstaltung/Ihr Termin verbindlich gebucht. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Die Restzahlung erfolgt spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Anreise. Sie erhalten hierzu keine weitere Aufforderung. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, so besteht kein Anspruch mehr auf den reservierten Platz.
Rücktritt
Bei Rücktritt des Reiters von einer gebuchten Veranstaltung kann sich dieser um einen gleichwertigen Ersatzreiter bemühen. Die Umbuchung auf einen anderen Reiter muss mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Veranstalter folgender Ersatzanspruch zu:
• Rücktritt bis 30 Tage vor dem Ritt 100% der Anzahlung
• Rücktritt 30 bis 10 Tage vorher 100% der Anzahlung + 50% der Restzahlung
• Rücktritt 9 Tage und später 100% der Anzahlung + 90% der Restzahlung.
• Bei Abbruch der Veranstaltung nach Beginn steht dem Veranstalter die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu.
Muss eine Veranstaltung durch Krankheit des Rittführers oder Reiseverbote (z.B. Covid19) verschoben oder abgesagt werden, verfällt die Anzahlung nicht!
In solchen Ausnahmefällen verabreden wir einen neuen Termin.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Allgemeines
Beim Reiten ist dem Wetter entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk mit rutsch-sicherer Sohle zu tragen. Wir empfehlen knöchelhohe Trekking/Wanderschuhe.
Wir empfehlen jedem Reiter einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm (EN1384) zu tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen.
In den Monaten März bis Oktober gilt in den Wäldern absolutes Rauchverbot. Daher ist das Rauchen während der Ritte nicht gestattet.
Das Mitbringen von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und nicht bei allen Veranstaltungen erlaubt.
Haftungsausschlusserklärung
Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Unterzeichnung der Anmeldung und Haftungsausschlusserklärung grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an geführten Ausritten, Reittouren bzw. bei allen anderen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen stehen.
1. Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Teilnehmer, Reitgäste oder sonstige Personen, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen.
2. Eine Gefährdungshaftung, verschuldensunabhängig nach §833 BGB wird ausgeschlossen.
3. Der Haftungsausschluss erfasst alle, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche. Die Haftung bei Personenschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
4. Der Haftungsausschluss umfasst alle, d.h. auch solche Ansprüche, die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.
5. Es wird keine Haftung übernommen bei Ausritten, Reittouren oder bei sonstigen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen stehen.