Verbindliche Anmeldung für geführte Ritte

Mit absenden des Formulars akzeptieren Sie die AGB sowie den Haftungsausschluss.

Die Anmeldung wird nach Annahme der Wanderreitstation "Chez Cindy" verbindlich. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail von uns mit weiteren Details zur Zahlung, weiteren Informationen und Daten. Hier erfahren Sie auch alles über die Teilzahlungen.

 

Gerne stehen wir Ihnen vorab auch telefonisch zur Verfügung.

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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Allgemeine Geschäftsbedienungen

 

Teilnahmevoraussetzungen für geführte Touren
1. Jeder Teilnehmer muss in allen Gangarten sicher im Sattel sitzen können und sein Reitpferd in der Gruppe eigenständig und sicher in allen Gangarten reiten und führen können. Dies beinhaltet auch das Einhalten eines angemessenen Sicherheitsabstands innerhalb der Gruppe.
2. Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, sein Reitpferd eigenständig zu pflegen, zu versorgen und korrekt auszurüsten.
3. Bei mehrtägigen Touren erwarten wir von jedem Reiter die eigenständige Pflege, Fütterung und Tränkung seines Pferdes. Alternativ bieten wir gegen Aufpreis einen Mist- und Fütterungsservice an, welcher vor Veranstaltungsbeginn angefragt werden muss.
4. Des Weiteren setzen wir voraus, dass alle teilnehmenden Reiter eigenständig im Gelände auf- und absteigen können. Bei schwierigen, steinigen oder steilen Passagen werden die Pferde geführt. Daher erwarten wir von allen Teilnehmern die Fähigkeit, gegebenenfalls längere Strecken in anspruchsvollem Gelände zu Fuß zu bewältigen. Geeignetes Schuhwerk ist zwingend erforderlich.
5. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen mit dem eigenen Pferd erfordert, dass das Pferd an jeder Position innerhalb der Gruppe geritten werden kann, sich mit anderen Pferden verträgt, sicher angebunden werden kann (auch unterwegs) und sicher im Umgang mit Zäunen ist. Die teilnehmenden Pferde müssen sich in gutem Allgemeinzustand befinden, geimpft, haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ausreichender Hufschutz ist obligatorisch. Wir behalten uns das Recht vor, Gastpferde vom Ritt auszuschließen, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall werden keine Kosten erstattet.
6. Die Anweisungen des Rittführers sind jederzeit zu befolgen.
7. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer ohne die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vom Ritt auszuschließen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer bei unsportlichem, unkameradschaftlichem, unfairem oder fahrlässigem Verhalten gegenüber anderen Menschen oder Tieren auszuschließen. Dasselbe gilt, wenn Anweisungen des Rittführers wiederholt nicht befolgt werden oder das Verhalten eines Teilnehmers sich selbst oder andere gefährdet, wird der Teilnehmer ausgeschlossen. In diesem Fall werden keine Kosten erstattet. Kosten für eine unterwegs notwendige Abholung sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

Reservierung und Anzahlung
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit unserem Anmeldeformular. Die Anzahlung beträgt 50% des Gesamtpreises.

 

Bestätigung und Restzahlung
Mit Eingang der 50%igen Anzahlung ist Ihre Veranstaltung verbindlich gebucht. Durch die Überweisung der Anzahlung erklären Sie Ihre Zustimmung zu unseren AGB und dem Haftungsausschluss. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

 

Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts von einer gebuchten Veranstaltung kann der Reiter einen gleichwertigen Ersatzreiter suchen. Die Umbuchung auf einen anderen Reiter muss in Absprache mit dem Veranstalter erfolgen und ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 € verbunden. Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Veranstalter folgender Ersatzanspruch zu:

  •  Rücktritt bis 30 Tage vor dem Ritt: 100% der Anzahlung
  • Rücktritt 30 bis 10 Tage vor dem Ritt: 100% der Anzahlung + 50% der Restzahlung
  • Rücktritt 9 Tage und später: 100% der Anzahlung + 90% der Restzahlung
  • Bei Abbruch der Veranstaltung nach Beginn steht dem Veranstalter die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zu.

Verschiebung oder Absage durch den Veranstalter
Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Krankheit des Rittführers oder Reiseverboten verschoben oder abgesagt werden müssen, bleibt die Anzahlung bestehen und verfällt nicht. In solchen Ausnahmefällen wird ein neuer Termin vereinbart.

Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

Allgemeine Hinweise
1. Angemessene wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle sind beim Reiten erforderlich. Wir empfehlen das Tragen von Trekking- oder Wanderschuhen.
2. Teilnehmer unter 18 Jahren müssen einen Reithelm tragen.
3. In den Monaten März bis Oktober gilt absolutes Rauchverbot in den Wäldern. Daher ist das Rauchen während der Ritte untersagt.
4. Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und nicht bei allen Veranstaltungen gestattet.

 

 

Foto- und Videoaufnahmen
Während den geführten Ritten sowie auf dem Hof werden Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke erstellt. Es kann sein, dass Sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen zu erkennen sind. Falls Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte mit. 

 

 

Haftungsausschlusserklärung

 

Die Unterzeichnung der Anmeldung und Haftungsausschlusserklärung ist aus versicherungstechnischen Gründen eine grundlegende Voraussetzung für die Interaktion mit unseren Pferden im Reitbetrieb sowie für die Teilnahme an geführten Ausritten, Reittouren und allen anderen im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen stehenden Aktivitäten.

 

  1. Jeder Teilnehmer, Reitgast oder andere Person muss über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen.
  2. Eine Gefährdungshaftung nach §833 BGB, die unabhängig vom Verschulden ist, wird ausgeschlossen.
  3. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf jegliche Ansprüche, unabhängig von der Rechtsgrundlage, insbesondere Schadenersatzansprüche. Die Haftung bei Personenschäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Haftungsausschluss umfasst auch solche Ansprüche, die möglicherweise auf Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger übergehen könnten.
  5. Es wird keine Haftung übernommen bei Ausritten, Reittouren oder bei sonstigen Aktivitäten.